PageList2

PageList1

Samstag, 26. Dezember 2015

49 Tage nach Ostersonntag - Pfingstsonntag

Der Pfingstsonntag ist nur in Brandenburg ausdrücklich ein gesetzlicher Feiertag.

Religiöse Feiertage, die immer auf einem Sonntag liegen, müssen nicht als Feiertage gelistet werden, sofern im Feiertagsgesetz des Landes auch nicht gelistete religiöse Feiertage über den Sonntagsschutz hinaus geschützt werden.

Auch Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten und eine Arbeit ausführen, die zu sonntäglich geschützten Zeiten ausgeführt werden darf, müssen eine Chance haben, sich für den Gottesdienst freinehmen zu können, z.B. indem sie im Vorfeld ihren Arbeitgeber bitten, einen anderen Arbeitnehmer für die Zeit des Gottesdienstes (oder den Tag) einzusetzen. Wenn der Feiertag als solcher gelistet ist, ist das sicherlich leichter zu kommunizieren und ein Arbeitgeber wird sofort sehen, dass er es ermöglichen muss, sofern es irgendwie geht.

In diesem Sinne hat Brandenburg das, meines Erachtens, am klarsten für den Pfingstsonntag geregelt.

49 Tage nach Ostersonntag, also irgendwo zwischen dem 10.05. und dem 13.06. beginnt das Pfingstfest, das aus dem Pfingstsonntag und dem Pfingstmontag besteht. Pfingsten feiern Christen das Entsenden des "Heiligen Geistes" und die Gründung der Kirche.


Ute Ziemes, privat.utez.de,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen