Wann genau es im aktuellen und nächsten Jahr stattfindet, worum es dabei geht und wie es gefeiert wird, kann man bei Wikipedia nachlesen.
Das Fest ist mindestens in Bayern gesetzlich geschützt. An den ersten beiden und letzten beiden Tagen des Festes sind in der Nähe von jüdischen Gottesdiensten vermeidbarer Lärm und Versammlungen verboten. Bekenntniszugehörige Arbeitnehmer dürfen außerdem der Arbeit fernbleiben, falls sie eine Arbeit ausführen, die an sonst üblichen gesetzlichen Feiertagen verboten wäre. Mehr als ein Lohnausfall darf ihnen daraus nicht erwachsen.
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Ute Ziemes, privat.utez.de,
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