Der Tag ist mindestens in den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen gesetzlich geschützt. An dem Tag sind in der Nähe von jüdischen Gottesdiensten vermeidbarer Lärm sowie Versammlungen verboten. Außerdem dürfen zu diesem Fest bekenntniszugehörige Arbeitnehmer in NRW grundsätzlich und in BR dann der Arbeit fernbleiben, sofern sie eine Arbeit ausführen, die an sonst üblichen gesetzlichen Feiertagen verboten wäre. Mehr als ein Lohnausfall darf ihnen daraus nicht erwachsen.
Links
- https://de.wikipedia.org/wiki/Jom_Kippur
- Schutz israelitischer Feiertage in Bayern
- Schutz jüdischer Feiertage in Nordrhein-Westfalen
Ute Ziemes, privat.utez.de,
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen