Bekannter ist der Tag jedoch für das Jahresendfest, das an ihm gefeiert wird. Alternative Bezeichnungen für den letzten Tag des Jahres sind Altjahr, Altjahrsabend, Alte Nacht, Neujahrsabend, Neujahrsvorabend.
Brauch
An dem Tag wünscht man sich gegenseitig einen "Guten Rutsch" (in's neue Jahr). Gefeiert wird in Gesellschaft. Um Mitternacht werden Feuerwerke und Böller gezündet und Glocken geläutet.Regeln
Es dürfen nur geprüfte Sprengkörper verwendet werden. Diejenigen der Klasse 1 dürfen von Personen ab 12 Jahren gekauft und gezündet werden, diejenigen der Klasse 2 nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Zünden darf man die Sprengkörper erst ab Mitternacht, also 24:00 Uhr des 31.12.. Bei der Knallerei muss man die Gebrauchsanweisung beachten und auf Personen und Gebäude Rücksicht nehmen, ansonsten haftet man für Schäden und muss sich ggf. strafrechtlich verantworten. Die unmittelbare Nähe zu Reet- und Fachwerkhäusern, Krankenhäusern und Heimen jeder Art ist für das Abfeuern ausdrücklich verboten. Alkoholisieren sollte man sich erst nach der Knallerei. Jedes Jahr sprengen vor allem Betrunkene sich oder anderen Körperteile weg und setzen Wohnungen und Häuser in Brand. Ab 01.01. 24:00 Uhr ist die Knallerei wieder ganz verboten. Jede Gemeinde kann schärfere Regeln aufstellen, wenn sie das für nötig hält.Links
Ute Ziemes, privat.utez.de,
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen