Samstag, 26. Dezember 2015

Donnerstag zweiter Woche nach Pfingsten - Fronleichnam

Gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in manchen Gemeinden von Sachsen und Sachsen-Anhalt. https://www.google.de/search?q=feiertagsgesetz

An dem sechzigsten Tag nach dem Ostersonntag, also an dem Donnerstag der zweiten Woche nach Pfingsten ist Fronleichnam. An dem Tag feiern die katholischen Christen die leibliche Gegenwart Christi.

Brauch:


Die katholische Kirche feiert das gemeinsame Abendmahl an diesem Tag ganz besonders pompös und möglicherweise in Verbindung mit einer Prozession.

Links:


Ute Ziemes, privat.utez.de,

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