Der Totensonntag bzw. Ewigkeitssonntag ist in allen Bundesländern geschützt, meist ist er in den Landesgesetzen als Stiller Tag vorgeschrieben.
https://www.google.de/search?q=feiertagsgesetz
https://www.google.de/search?q=feiertagsgesetz
Der Totensonntag bzw. Ewigkeitssonntag ist ein Gedenktag. Die evangelische Kirche und ihre Mitglieder gedenken an diesem Tag gemeinsam ihrer Verstorbenen.
Darauf zielt das Gedenken:
- Dank für das Leben,
- Trost für die Trauernden
- Christliche Hoffnung auf die Auferstehung
Brauch
- Die Verstorbenen des ausgehenden Kirchenjahres werden namentlich im Gottesdienst genannt und zusammen mit ihren Angehörigen in das Fürbittengebet aufgenommen.
- Man besucht die Friedhöfe und schmückt die Gräber der Angehörigen.
Ute Ziemes, privat.utez.de,
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen