Wann genau es im aktuellen und nächsten Jahr stattfindet und wie es gefeiert wird, kann man bei Wikipedia nachsehen.
Das Fest ist mindestens in Bayern gesetzlich geschützt. An den ersten beiden und letzten beiden Tagen des Festes sind in der Nähe von jüdischen Gottesdiensten vermeidbarer Lärm und Versammlungen verboten. Bekenntniszugehörige Arbeitnehmer dürfen außerdem der Arbeit fernbleiben, falls sie eine Arbeit ausführen, die an sonst üblichen gesetzlichen Feiertagen verboten wäre. Mehr als ein Lohnausfall darf ihnen daraus nicht erwachsen.
Links
- https://de.wikipedia.org/wiki/Pessach
- Schutz israelitischer Feiertage in Bayern (Pessach ist dort als "Osterfest" statt als Befreiungsfest gelistet. Offenbar sind private Notizen von jemandem im Gesetz gelandet.)
Ute Ziemes, privat.utez.de,
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