Das Fest ist mindestens in den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen gesetzlich geschützt. In der Nähe von jüdischen Gottesdiensten sind vermeidbarer Lärm sowie Versammlungen verboten. Zu dem Fest dürfen außerdem bekenntniszugehörige Arbeitnehmer in NRW grundsätzlich der Arbeit fernbleiben und in BR dürfen sie das in dem Fall, dass sie eine Arbeit ausführen, die an sonst üblichen gesetzlichen Feiertagen verboten wäre. Mehr als ein Lohnausfall darf ihnen daraus nicht erwachsen.
Links
- https://de.wikipedia.org/wiki/Rosch_ha-Schana
- Schutz israelitischer Feiertage in Bayern
- Schutz jüdischer Feiertage in Nordrhein-Westfalen
Ute Ziemes, privat.utez.de,
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